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Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Vorsorgevollmachten sichern Handlungsfähigkeit

Wenn nach einem Unfall oder bei Krankheit ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist, tritt nicht automatisch der Ehepartner oder ein Familienangehöriger als rechtliche Vertretung ein. Vielmehr wird es zu einer gerichtlichen Betreuungsverfügung kommen, die selbstbestimmtes Handeln unmöglich macht!

Und das betrifft medizinische Maßnahmen genauso wie Vermögensangelegenheiten oder Handeln im geschäftlichen Bereich!

Die Lösung: Geben Sie Ihre Betreuung und die Entscheidungen über Ihre Gesundheit, Ihr Vermögen und Ihre Unterbringung nicht aus der Hand. Bevollmächtigen Sie die Personen, denen Sie vertrauen!

Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.

Plan F arbeitet hier mit spezialisierten Rechtsanwälten über die Firma JuraDirekt zusammen und erstellt gemeinsam mit Ihnen einfach und sicher Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Sorgerechtsverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Vorteile

  • Jährliche Prüfung auf Aktualität Ihrer Vollmacht!
  • Hinterlegung bei der Bundesnotarkammer!
  • Rechtlich aktuelle und individuelle Erstellung durch professionelle Software!
  • Günstige Erstellung der Vollmachten!

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