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TIPPS ZUM JAHRESENDE: STEUERVORTEILE 2025 NUTZEN
Die steuerliche Förderung der Basisrenten – auch Rürup-Renten genannt- wurde deutlich verbessert:
In die Basisrente können Ledige bis 29.344 Euro und Verheiratete sogar bis 58.688 Euro pro Jahr einbezahlen. Diese Beiträge sind dann zu 100% als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Dies gilt für bestehende Verträge aber auch für Neuverträge mit Beginn bis zum 1.12.2025.
Bei Bezug der Rente gilt das Kohortenprinzip: Das bedeutet, dass der Steuersatz bei Beginn der Rente über die gesamte Rentenlaufzeit gleich bleibt. Aktuell liegt der Satz der Besteuerung bei 83,5% und steigt um 0,5% pro Jahr an. Im Jahr 2058 sind die Renten dann zu 100% mit dem dann gültigen individuellen Satz zu versteuern. Ursprünglich war dies für das Jahr 2040 vorgesehen.
Fazit: Aktuell können die Beiträge in die Basisrente zu 100% steuerlich abgesetzt werden. Die daraus resultierende Rente wird jedoch erst im Jahr 2058 zu 100% versteuert. Da der individuelle Steuersatz in der berufsfreien Zeit i.d.R. ohnehin niedriger ist, lassen sich hier deutliche Steuervorteile gestalten.
Vor allem für Freiberufler und Selbstständige lohnt sich die Möglichkeit, mit Einmalbeiträgen die Steuerlast zu senken und gleichzeitig Vorsorgekapital zu bilden.
Für Angestellte gilt im Prinzip das Gleiche! Allerdings sind die möglichen Maximalbeträge deutlich geringer, da die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen werden müssen. Dies gilt auch für Beiträge, die in Versorgungswerke einbezahlt werden.
Wichtig: Um steuerlich noch 2025 wirksam zu werden, muss die Zuzahlung noch dieses Jahr bei den Gesellschaften eingegangen sein!
Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Förderungen optimal nutzen.