AKTUELLES
Beitragssprung in der Krankenversicherung – was tun?

PKV:
Viele Privatversicherte haben in den letzten Tagen Post über die Anpassung ihrer Beiträge für das Jahr 2025 erhalten. Demnach steigen die Beiträge laut Auskunft des Verbandes der privaten Krankenversicherungen um durchschnittlich 18%. Beitragsanpassungen in der PKV sind keine willkürlichen Angelegenheiten und müssen auf Antrag der Gesellschaften von einem unabhängigen Treuhänder geprüft werden. Da dies nicht jährlich geschieht sind die durchschnittlichen Beitragssteigerungen seit 2004 2,8% p.a. (GKV 3,2% p.a.; Quelle PKV-Verband).
Grund für die deutliche Beitragserhöhung in der Krankenversicherung sind starke Anstiege bei den medizinischen Leistungsausgaben. Größter Kostentreiber ist dabei der Krankenhausbereich, da Klinikaufenthalte einen hohen Anteil an pflegerischer Versorgung beinhalten. Die Kosten der Pflege sind zwischen 2021 und 2023 um 37,5 Prozent je durchschnittlichem Pflegetag im Krankenhaus angestiegen. Hier wirken sich die stark gestiegenen Tarifgehälter in der Krankenpflege aus.
GKV:
Für alle gesetzlich Krankenversicherten kommen im neuen Jahr auch erhebliche Beitragssteigerungen zu. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt im Jahr 2025 von 1,7 Prozent um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Das Bundesministerium für Gesundheit legt den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz jedes Jahr neu fest. Für Versicherte über der Beitragsbemessungsgrenze kommt es doppelt: Zum einen erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze von 62100.-€ auf 66150.-€ im Jahr 2025 und zum anderen steigt der Beitragssatz von 16,3% auf 17,1%. Zusammen mit der Pflegeversicherung liegt der Höchstbeitrag dann in 2025 bei 1163.- monatlich.
Hiervon trägt der Arbeitgeber bei Angestellten die Hälfte.
Da der Zusatzbeitrag bei den gesetzlichen Kassen individuell von den Gesellschaften festgelegt werden kann, ist ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse eine Möglichkeit, Geld zu sparen.
Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es mehrere Optionen, die Beiträge zu optimieren. So besteht z.B. ein Sonderkündigungsrecht von 2 Monaten ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der Beitragserhöhung. So kann bei entsprechenden Voraussetzungen der Versicherer gewechselt werden. Vor einem Wechsel sollte man aber auch die Tarifwechselmöglichkeiten innerhalb einer Gesellschaft prüfen oder die Selbstbehalt-Sätze anpassen.