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NACHHALTIGKEIT IN DER GELDANLAGE-NEUE ABFRAGEPFLICHT

Seit April 2023 gilt gemäß EU-Verordnung eine Abfragepflicht der Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Anlageberatung. Dabei muss der Anleger oder die Anlegerin über die Nachhaltigkeitskriterien einer Geldanlage informiert werden. Die daraus resultierenden Investitionsziele und – wünsche müssen berücksichtigt und dokumentiert werden. Ziel der Verordnung: Lenkung der Kapitalströme in nachhaltige und zukunftssichernde Wirtschaftsunternehmen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Abfragekategorien mit einem INFOFILM.

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