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TIPPS ZUM JAHRESENDE: STEUERVORTEILE NUTZEN

Anleger können durch Zuzahlungen in die steuerlich geförderte Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, deutliche Steuererstattungen erzielen. Dabei werden zwei Effekte erzielt: Zum einen reduziert sich dadurch die Steuerlast, zum anderen erhöht sich der private Rentenanspruch.

Vor allem für Freiberufler und Selbstständige lohnt sich die Möglichkeit, mit Einmalbeiträgen die Steuerlast zu senken und gleichzeitig Vorsorgekapital zu bilden. Möglich ist dies durch die 2005 eingeführte Basisrente.

In die Basisrente können Ledige bis 25.638,60 Euro und Verheiratete sogar bis 51.277,20 Euro pro Jahr einbezahlen. Diese Beiträge sind dann für dieses Jahr zu 94% als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Wirksam werden dann durch die Absetzbarkeit von 94% maximal 24.100 Euro für Ledige und 48.200 Euro für Verheiratete. Dies gilt für bestehende Verträge aber auch für Neuverträge mit Beginn bis zum 1.12.2022.

Für Angestellte gilt im Prinzip das Gleiche! Allerdings sind die möglichen Maximalbeträge deutlich geringer, da die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung von den maximal 25.638,60 Euro/51.277,20 Euro p.a. abgezogen werden müssen. Dies gilt auch für Beiträge, die in Versorgungswerke einbezahlt werden.

Trotzdem: Bis zu 9 902.-Euro pro Jahr können hier zusätzlich pro Person als Angestellter für Basisrenten genutzt werden. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren ist der Beitrag in der Regel deutlich höher. Wie hoch der jeweilige Steuervorteil ist und welcher Betrag optimal ist, muss deshalb im Einzelfall ermittelt werden.

Wichtig: Um steuerlich noch 2022 wirksam zu werden, muss die Zuzahlung noch dieses Jahr bei den Gesellschaften eingegangen sein!

Riesterförderung:

Bei Riestersparverträgen lohnt es sich zu prüfen, ob der Sonderausgabenabzug optimal angepasst ist. Sparbeiträge sind nämlich bis maximal 2100.-€ pro Jahr abzüglich der Zulagen als Sonderausgaben absetzbar. Sollte dies für 2022 durch die monatlichen Sparbeiträge nicht erreicht werden, kann dies durch Zuzahlungen optimiert werden.

Wichtig: Um steuerlich noch 2022 wirksam zu werden, müssen die Zuzahlung für Rürup-Renten oder Riester-Verträge noch dieses Jahr bei den Gesellschaften eingegangen sein!Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Förderungen optimal nutzen. 

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