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Das neue Altersvorsorgedepot – die staatlich geförderte Altersvorsorge ab 2027

 

Zum 1. Januar 2027 beginnt für die private Altersvorsorge eine neue Ära: Mit dem Altersvorsorgedepot wird die bisherige Riester-Rente durch ein modernes und deutlich flexibleres Fördermodell ersetzt.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können auf Wunsch in die neue Vertragswelt überführt werden. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, sollte jedoch immer individuell geprüft werden.
Fest steht: Das neue Altersvorsorgedepot bietet zahlreiche Verbesserungen und eröffnet Anlegern deutlich mehr Möglichkeiten als die bisherige Riester-Förderung.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

• Der förderberechtigte Personenkreis wird erweitert und umfasst künftig auch Selbstständige.
• Die bisherige Garantiepflicht entfällt.
• Die Anlage am Kapitalmarkt wird ermöglicht, beispielsweise über Aktienfonds, ETFs oder ELTIFs.
• Die staatliche Förderung wird einfacher und transparenter gestaltet.
• Die Auszahlungsphase wird deutlich flexibler.

Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist das zentrale Element des neuen Altersvorsorgereformgesetzes. Es handelt sich um einen langfristigen Vorsorgevertrag, der sowohl die Anspar- als auch die Auszahlungsphase regelt.
Angeboten werden können diese Verträge von Versicherungen, Banken und Fondsgesellschaften.

Ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Riester-Rente: Abschlusskosten in Form einer Zillmerung sind nicht zulässig. Stattdessen werden die Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt.

Welche Produktvarianten gibt es?
Neben individuellen Altersvorsorgedepots müssen Anbieter künftig auch eine sogenannte Standardvariante bereitstellen.
Diese richtet sich insbesondere an Personen mit geringeren Finanzkenntnissen und soll einen einfachen Zugang zur geförderten Altersvorsorge ermöglichen.
Darüber hinaus können Anleger aus geeigneten UCITS-Fonds bis zur Risikoklasse 5 wählen.

Die Standardvariante im Überblick

Die Standardvariante umfasst zwei Fonds:
• einen sicherheitsorientierten Fonds der Risikoklassen 1 oder 2
• einen chancenorientierten Fonds der Risikoklassen 3 bis 5

Mit zunehmender Nähe zum Rentenbeginn wird das angesparte Vermögen schrittweise in risikoärmere Anlagen umgeschichtet.
Zusätzlich ist die Standardvariante auf maximale Gesamtkosten von 1 % pro Jahr begrenzt.
Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf ein staatlich organisiertes Standarddepot vor, das ausschließlich online abgeschlossen werden kann. Nähere Details hierzu liegen derzeit noch nicht vor.

Sind Garantieprodukte weiterhin möglich?

Ja. Für das Altersvorsorgedepot selbst sind Garantien zwar nicht vorgesehen, dennoch können beispielsweise Versicherungsunternehmen weiterhin Produkte mit Garantien von 80 % oder 100 % anbieten.
Auch diese Produkte sollen förderfähig sein.
So funktioniert die staatliche Förderung
Förderfähig sind Eigenbeiträge bis zu 1.800 € pro Jahr. Höhere Einzahlungen sind möglich, werden jedoch nicht zusätzlich bezuschusst.

Grundförderung
• Für die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr beträgt die Förderung 50 Cent je eingezahltem Euro.
• Darüber hinaus werden Einzahlungen bis zum Förderhöchstbetrag von 1.800 € mit 25 Cent je Euro bezuschusst.
Dadurch ergibt sich eine maximale staatliche Grundförderung von 540 € jährlich.

Startzulage
Personen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich eine einmalige Startzulage von 200 €.
Kinderzulage
Für jedes Kind werden Eigenbeiträge bis zu 300 € jährlich im Verhältnis 1:1 gefördert. Dadurch sind zusätzliche Zulagen von bis zu 300 € pro Kind und Jahr möglich.

Sind höhere Einzahlungen möglich?

Ja. Über den geförderten Höchstbetrag von 1.800 € hinaus können weitere Beiträge bis zu insgesamt 6.840 € pro Vertrag eingezahlt werden.
Zusätzlich können pro Person bis zu zwei Altersvorsorgedepots geführt werden. Somit lassen sich insgesamt bis zu 13.680 € jährlich in zwei Verträge investieren.
Die staatliche Förderung wird jedoch nur für einen Vertrag gewährt.

Steuerliche Behandlung
Für die geförderten Beiträge einschließlich der Zulagen ist ein Sonderausgabenabzug vorgesehen.
Wie bisher erfolgt die Besteuerung erst in der Auszahlungsphase (nachgelagerte Besteuerung).
Zusätzlich prüft das Finanzamt automatisch, ob die steuerliche Förderung über den Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulagenförderung. Ist dies der Fall, wird die Differenz über die Steuererklärung erstattet.

Während der Ansparphase bleiben sämtliche Kapitalerträge – beispielsweise Dividenden, Zinserträge, Vorabpauschalen oder Veräußerungsgewinne – steuerfrei.


Für die Beträge der Überzahlung gilt das Halbeinkünfteverfahren bzw. bei Verrentung die Ertragsbesteuerung.

Die Auszahlungsphase
Neben der klassischen lebenslangen Rente kann das angesparte Vermögen künftig auch über einen Auszahlungsplan genutzt werden.
Der Beginn der Auszahlungsphase kann flexibel zwischen dem 65. und dem 70. Lebensjahr gewählt werden.
Ein Auszahlungsplan muss mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen.

Anbieterwechsel jederzeit möglich
Ein Wechsel des Anbieters ist während der gesamten Ansparphase möglich.
Innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre dürfen dafür maximal 150 € Wechselkosten berechnet werden. Danach muss der Anbieterwechsel kostenfrei möglich sein.

Fazit
Mit dem Altersvorsorgedepot wird die staatlich geförderte Altersvorsorge grundlegend modernisiert. Die Öffnung für Kapitalmarktanlagen, der Wegfall der Garantiepflicht und die flexibleren Auszahlungsmöglichkeiten schaffen deutlich bessere Voraussetzungen für einen langfristigen Vermögensaufbau.
Besonders Selbstständige und Freiberufler profitieren künftig von neuen Fördermöglichkeiten.
Da die meisten Anbieter ihre Produkte derzeit noch entwickeln, lässt sich aktuell noch keine fundierte Marktübersicht erstellen. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht daher weder für Interessenten noch für Inhaber bestehender Riester-Verträge.
Ab 2027 lohnt es sich jedoch, die neuen Möglichkeiten genauer zu prüfen und die individuelle Altersvorsorgestrategie entsprechend anzupassen.

Gerne beraten wir Sie persönlich, wie Sie die neue Förderung optimal für Ihren Vermögensaufbau und Ihre Altersvorsorge nutzen können. Rufen Sie und an (07071- 68888-24) oder schreiben Sie uns unter info@planf-tuebingen.de.

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