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Altersvorsorgedepot: Die Reform der Riester-Rente
Die Bundesregierung hat vergangene Woche ein Gesetz beschlossen, das die Förderung der privaten Altersvorsorge umfassend reformieren soll. Insbesondere die 2002 gestartete Riesterrente war in der Vergangenheit immer wieder kritisiert worden. Zu teuer, zu kompliziert und damit zu bürokratisch sei die geförderte Altersvorsorge. Das Hauptproblem bei Riester liegt aber in den zu hohen Garantien. Diese zwingen die Anbieter zu konservativen Anlagen für die Sparbeiträge. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen und ausufernder Staatsschulden ist dies keine sinnvolle strategische Allokation, gerade für jüngere Sparer.
Das soll nun alles besser werden. Was ist geplant?
Sparer können künftig in eine breite Palette von gemanagten Fonds, ETFs und auch Staatsanleihen investieren. Der Staat fördert die ersten 360.-€ mit 50% Zulage pro eingezahltem Euro. Für weitere, darüber hinaus einbezahlte Beträge bis max. 1440.-€, gibt es zusätzlich 25% Zulage. D.h., insgesamt werden 1800.-€ mit max. 540.-€ gefördert.
Für kindergeldberechtigte Eltern soll es zusätzlich 100% pro eingezahltem Euro bis zu einer Jahresdeckelung von 300.-€ pro Kind geben.
Für das neue Altersvorsorgedepot ist ein Standardtarif vorgesehen, der in den Effektivkosten auf 1,0% begrenzt ist. Dieser vereinfachte Standardtarif kann dann mit ein paar Klicks im Internet abgeschlossen werden.
Auch in der Auszahlphase soll es mehr Flexibilität geben. In Zukunft beginnt die Verfügungsphase des Altersvorsorgedepots ab dem 65. Lebensjahr. Eine 30% Einmalentnahme soll weiterhin möglich sein, allerdings muss nicht mehr eine lebenslange Rente gewählt werden. Es besteht die Möglichkeit eines Auszahlplans bis zum 85. Lebensjahr. Der Vertrag endet dann.
Ein weiterer positiver Aspekt ist die Zuzahlungsmöglichkeit für Sparer. Bis zu 5040.-€ p.a. können freiwillig zur Grundförderung zusätzlich einbezahlt werden. Die Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wie bisher führen dann die Finanzbehörden eine Günstigerprüfung durch, ob Steuervorteile oder Zulagen günstiger sind. Damit ist das System auch für Besserverdienende attraktiv und nicht durch den bisherigen Höchstbeitrag von 2100.-€ p.a. limitiert.
In der Verzehrphase gilt wie bisher die nachgelagerte Besteuerung.
Ein weiterer positiver Aspekt ist die Einbeziehung von Selbständigen, die diese neue Form der Altersvorsorge ebenfalls tätigen können. So besteht neben der Basisrente noch eine zusätzlich geförderte Form des Vorsorgesparens.
Für alte Riesterverträge gilt Bestandsschutz. Bestehende Verträge können aber auch in das neue Altersvorsorgedepot überführt werden.
Die Reform wurde am 27.03.2026 vom Bundestag beschlossen und soll ab dem 1.1.2027 gelten.