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Fällige Lebensversicherungen: Was tun?

Bei vielen Sparern werden in den nächsten Jahren Lebens- oder Rentenversicherungen fällig. Nach jahrelangem Sparen haben sich dabei oft ganz erhebliche Ablaufsummen gebildet. Jetzt stellt sich die Frage nach der Verwendung: Soll eine lebenslange Rente in Anspruch genommen werden? Oder ist eine Kapitalauszahlung besser? Wir zeigen die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Möglichkeiten auf und welche Alternativen der Markt noch bietet.

Kapital oder lebenslange Rente?
Bei Lebensversicherungen bieten viele Gesellschaften eine sofort beginnende Rentenversicherung für das fällig werdende Kapital an. Bei Rentenversicherungen ist diese Möglichkeit bereits im Vertrag vorgesehen. Allerdings besteht die Möglichkeit des Kapitalwahlrechts, das eine Einmalauszahlung vorsieht. Dabei sind die Rentenzahlungen je nach Gesellschaft mit unterschiedlichen Dynamikoptionen verfügbar.
Der Vorteil einer Rentenzahlung besteht in der kalkulierbaren, regelmäßigen Auszahlung, mit der der allgemeine Lebensunterhalt bestritten werden kann. Dies müsste bei der Kapitalauszahlung durch Neuanlage und selbst kalkulierten Auszahlungen berechnet werden.
Das grundsätzliche Risiko ist die mögliche Langlebigkeit.
Die von den Versicherungsgesellschaften angebotenen Rententarife bzw. Rentenoptionen sind deshalb mit großen Risikopuffern ausgestattet, die die statistische Erhöhung einer Langlebigkeit in der Zukunft heute schon einkalkulieren.
Ein Beispiel des Marktführers Allianz zeigt das auf: Eine heute 65. jährige Person möchte ihre Rentenversicherung mit 100 000.-€ Kapitalwert als Rente ausbezahlt haben. Die Versicherung bietet dieser Person jetzt eine lebenslange monatlich garantierte Rente von 315.-€ an. Inklusive Überschüsse beträgt die Rente 395.-€. Die aktuelle Verzinsung wird hier mit 3,1% vor Kosten angenommen. Steuerliche Kriterien und Hinterbliebenenschutz bleiben bei dieser Rechnung vernachlässigt.
Bei der Garantierente müsste die heute 65- jährige Person mindestens 91 Jahre alt werden, um das gesamte Kapital zu verbrauchen. Bei der Überschussrente beträgt das Mindestalter 86 Jahre.
Wählt dieselbe Person jetzt z.B. eine Anlage über ein Depot mit einer Verzinsung von 4% p.a. und zahlt sich für 20 Jahre eine monatliche Rente aus, würde diese 605.-€ betragen. Nach 20 Jahren wäre dieses Kapital allerdings komplett verbraucht. Bei 25 Jahren Auszahlungszeit wäre die monatliche Rente immer noch bei 527.-€ bei vollem Kapitalverzehr.
Während bei der Variante mit der Versicherungsgesellschaft kein Zugriff mehr auf das Kapital besteht, hat der Anleger bzw. die Anlegerin mit der Depotvariante jederzeitigen Zugriff auf das Restkapital.
Zudem kann hier die Asset-Allokation individuell angepasst werden.
Die Flexibilität ist bei der Depotvariante deutlich höher.

Fazit: Wenn der Grundbedarf des Lebens durch gesetzliche Renten, Betriebsrente und/oder Mieteinnahmen gedeckt ist, ist die Anlage über eine Depotlösung interessanter als die Verrentung über eine Versicherungsgesellschaft. Zudem lassen sich bei größeren Vermögen unterschiedliche Anlagemöglichkeiten zu einem Gesamtkonzept für den Ruhestand individuell zusammenfügen.

Steueroptimierte Fondsplattformen
Einige Lebensversicherungsgesellschaften bieten für die Einmalanlage im Ruhestand steueroptimierte Fondsplattformen an. Hier ist eine Vielzahl von Anlagemöglichkeiten gegeben. Von individuellen Portfoliolösungen bis hin zu Vermögenverwaltungen. Die Standard Life als Investmentspezialist bietet hier z.B. mit dem Tarif Weitblick eine solche Lösung an.
Für den Anleger und die Anlegerin ergeben sich hier enorme Steuervorteile, flexible Verfügbarkeit und die Weitergabe von Vermögen an mögliche Erben ohne die Verfügungshoheit zu verlieren.
Die Funktionsprinzip ist dabei einfach: Unter einem Versicherungsdach wird ein Depot geführt mit einer Laufzeit bis zum 100 Lebensjahr. Die Anlagen in dem Depot unterliegen während der Laufzeit im Gegensatz zu einer klassischen Depotlösung keiner Besteuerung. Das heißt, erzielte Erträge werden nicht laufend besteuert. Zudem sind die Investmentbausteine als Clean Share Classes deutlich günstiger als herkömmliche Retail -Klassen.
Auszahlungs- und Zuzahlungsmöglichkeiten lassen sich individuell festlegen.
Durch die prozentuale Gestaltungsmöglichkeit mehrerer Versicherungsnehmer kann Vermögen übertragen werden und die Kontrolle über das Vermögen trotzdem behalten werden.
Im Todesfall wird das Vermögen einkommensteuerfrei übertragen und zudem unterliegen die Auszahlungen bei einer Laufzeit von 12 Jahren und einem Alter ab 62 dem Halbeinkünfteverfahren.
Hieraus können sich deutliche Vorteile gegenüber der Abgeltungssteuer ergeben.

Fazit: Insbesondere für größere Vermögen ist diese Anlageform vor allem hinsichtlich steuerlicher Vorteile und hoher Gestaltungsflexibilität sehr interessant.

Ruhestandsfonds
Neben Portfoliolösungen mit Auszahlplänen über ein Investmentdepot bieten einige Fondsmanager auch speziell gemanagte Ruhestandsfonds an. Der Kölner Vermögensverwalter Eckard Sauren hat z.B. vor kurzem spezielle Ruhestandsfonds aufgelegt. Diese funktionieren im Grunde nach dem langjährig erfolgreichen Sauren-System der globalen Auswahl spezialisierter Fondsmanager. Im Unterschied zu herkömmlichen Investmentfonds bieten die Sauren Ruhestandsfonds eine regelmäßige monatliche Ausschüttung von 0,3% der Anlagesumme an. Eckard Sauren will die jährlichen Ausschüttungen durch seine Multi-Assetstrategien an den Finanzmärkten wieder verdienen, so dass das Kapital für den Anleger erhalten und verfügbar bleibt.
Die Vorteile liegen in einer planbaren Ausschüttung und einem bewährten Managementansatz. Zudem sind Zuzahlungen und zusätzliche Ausschüttungen jederzeit möglich.

Fazit: Die Sauren Ruhestandsfonds sind als planbare Depotlösung mit vermögensverwaltendem Ansatz interessant.

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